Unterhalb eines Parteiverbotes nach Art. 21 (2) hat der Gesetzgeber 2017 im Absatz (3) die Möglichkeit geschaffen, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen.
Die AfD hat sich mit zunehmender Radikalisierung ihrer Mitglieder und ihrer Führungsebene immer weiter vom demokratischen Diskurs und der öffentlichen Debatte abgekoppelt. Eigene Journalismus vorgaukelnde Medienangebote und der Missbrauch sozialer Medien ersetzen hier unabhängige Informationsangebote zunehmend. Unabhängige Medien werden als „Staatsfunk“ und „Mainstream“ verfemt. Politische Kommunikation und Meinungsbildung finden so vorwiegend und zunehmend faktenunabhängig in einer Informationsblase statt. Diese Kommunikationsstrategie wird auch durch staatliche Gelder im Rahmen der Parteienfinanzierung gestützt.