Historische Erfahrung mit dem diktatorischen Regime der Nazis im 20. Jahrhundert lehrt, es ist vergeblich, mit dem Kampf gegen demokratiezersetzende Kräfte zu beginnen, nachdem sie Regierungsgewalt übernommen haben. Aus diesem Grund gibt das Grundgesetz eine Möglichkeit zum Unterbinden demokratiezerstörender Aktivitäten einzelner Personen durch den Artikel 18. Dieses
Verfahren ist im Vergleich zum Verbot ganzer Parteien weniger aufwändig.
Es kann von Landesregierungen initiiert weden. Da schriftliche und öffentlich vorgetragene Belege vorliegen, die Björn Höckes Absicht untermauern,
grundrechtsverweigernde Ziele anzusteuern, sollte die
Möglichkeit, diesen Rechtsextremen das Grundrecht der Wählbarkeit
abzuerkennen, dringlichst in die Wege geleitet werden. Die Demokratie
muss sich wehrhaft zeigen und sollte sich entschieden auf den Weg machen.
weiterer Antrag: | Menschen und Demokratie schützen: AfD Verbot prüfen! |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Lüchow-Dannenberg (dort beschlossen am: 31.01.2024) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 28.03.2024, 10:06 |