Veranstaltung: | LDK Oldenburg 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Sonstige Anträge |
Antragsteller*in: | KMV KV Stade (dort beschlossen am: 20.03.2024) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Beschlossen am: | 13.04.2024 |
Eingereicht: | 25.03.2024, 00:21 |
wA6: Kampf gegen Neobiota
Antragstext
Die Landtagsfraktion und der niedersächsische Landesverband von Bündnis 90/Die
Grünen mögen auf Bundesebene bewirken, den Kampf gegen Neobiota voranzutreiben.
Darunter verstehen wir, dass bereits problematische Populationen bekämpft
werden, aber auch die Erweiterung der Unionsliste und das Inverkehrbringen von
Neophyten mit Vorbild der Schweiz, die ab September 2024 Verkauf, Schenkung und
Einfuhr verbieten.
Begründung
Neben dem Klimawandel ist der Rückgang der Artenvielfalt eine bedrohliche Krise. Durch die Veränderungen der Landschaft gab es in den letzten 27 Jahren einen Verlust von ca. 76% der Biomasse an Insekten. Das hat Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse, denen sie als Nahrung dienen, aber auch auf die Vielfalt an Pflanzen zum Beispiel auf Wiesen. Es hat aber auch Auswirkungen auf die Bestäubung von Obst, Gemüse und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Hieran hat die Landwirtschaft durch den Einsatz von Pestiziden, die Umwandlung von Hecken, Knicks und Zwischenwege in Ackerboden und nicht zuletzt der radikale Schnitt der Grünstreifen direkt am Acker einen Anteil. Aber auch die Gestaltung von privaten Gärten spielt eine wichtige Rolle. Dafür sprechen folgende wesentliche Gründe:
- Der Ordnungssinn: Der Garten muss klare Kanten haben, „Unkräuter" (es sind eher für die Artenvielfalt wichtige Beikräuter) gehören nicht in den Garten und Laub sowie verblühte Stauden müssen sofort entfernt werden, was Insekten zur Überwinterung und als „Kinderstube“ dient.
- Die Einfachheit: Rasenflächen und der (leider!) allseits beliebte Kirschlorbeer lassen sich sehr einfach pflegen.
- Fehlende Aufklärung: Wenn man sich nicht selbst intensiv damit beschäftigt, glaubt man die Botschaft des Handels, man müsse bienenfreundliche Pflanzen kaufen. Diese sind aber meist Neophyten und helfen ausschließlich den Generalisten, die an jede Blüte gehen, die Pollen oder Nektar bietet. Den Spezialisten, die auf heimische Pflanzen angewiesen sind, ist damit aber nicht geholfen. Aber die sind es, die bedroht sind. Die Anzahl an Völkern der Honigbiene (Generalist) steigt übrigens seit Jahren an.
Daher plädieren wir für eine Vorgehensweise nach dem Vorbild der Schweiz. Dort hat der Bundesrat am 01. März 2024 beschlossen, dass bestimmte invasive Neophyten ab dem 01. September 2024 nicht mehr verkauft, verschenkt oder eingeführt werden dürfen.
Konkret fordern wir:
• Früherkennung von invasiven Neobiota: Die rechtzeitige Identifizierung und Erkennung von invasiven Neobiota ist von grundlegender Bedeutung, da dies es ermöglicht, Maßnahmen zur Eindämmung oder Ausrottung dieser Arten frühzeitig zu ergreifen. Eine erfolgreiche Früherkennung ermöglicht es, invasive Arten in einem frühen Stadium zu bekämpfen, bevor sie sich unkontrolliert ausbreiten und Schaden anrichten können. Dies schützt heimische Arten und Ökosysteme vor negativen Auswirkungen.
• Der Kampf gegen sich ausbreitende und/oder bereits etablierte invasive Neobiota: Dies ist entscheidend, um die Stabilität heimischer Ökosysteme zu erhalten. Diese Arten können die Biodiversität erheblich beeinträchtigen, indem sie einheimische Arten verdrängen, Lebensraum zerstören und Nahrungsnetze stören. Der Kampf gegen invasive Neobiota erfordert oft langfristige Anstrengungen, aber ist notwendig, um die ökologische Integrität der betroffenen Gebiete wiederherzustellen und den Verlust heimischer Arten zu verhindern.
• Verkaufsverbot von invasiven Neophyten: Ein Verbot von Verkauf, Schenkung und Einfuhr von invasiven Neophyten ist wichtig, um die Einführung dieser Pflanzenarten in neue Gebiete zu verhindern. Der Handel mit invasiven Neophyten kann zu einer versehentlichen Einführung in Ökosysteme führen, in denen sie sich unkontrolliert ausbreiten können. Das Verkaufsverbot hilft, den Weg für diese Arten zu blockieren und verhindert ihre Ausbreitung in neue Lebensräume.
• Aufklärungsarbeit über Schäden und Gefahren für die heimische Artenvielfalt und die Folgen für Wirtschaft und Versorgungssicherheit: Die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Schäden, die invasive Neobiota in heimischen Ökosystemen anrichten können, ist von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus sollte betont werden, dass invasive Arten nicht nur die Artenvielfalt gefährden, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Sie können Landwirtschaft, Forstwirtschaft und die Nahrungsmittelversorgung beeinträchtigen. Die Bekämpfung invasiver Arten hilft nicht nur der Umwelt, sondern schützt auch wirtschaftliche Interessen und die Versorgungssicherheit der Gesellschaft.
Beispiele für beliebte invasive Neophyten im freien Verkauf, deren Verbreitung inklusive aller Sorten verhindert werden müsste:
Kirschlorbeer "prunus laurocerasus"
Schmetterlingsflieder "buddleja davidii"
Immergrünes Geißblatt "lonicera
Japanisches Geißblatt " lonicera japonica"
Kanadische Goldrute "solidago canadensis"
Glattblatt-Aster "aster novi-belgii"
Vielblättrige Lupine "lupinus polyphillus"
Japanischer Staudenknöterich "fallopia japonica"
Kartoffelrose "rosa rugosa"
Gemeiner Flieder "syringa vulgaris"
Schlingknöterich "polygonum aubertii"
Götterbaum "ailanthus altissima"
Kaukasus-Asienfetthenne "sedum spurium"
Weitere Informationen über Neophyten gibt es unter: https://neobiota.bfn.de/grundlagen/neobiota-und-invasive-arten.html? fbclid=IwAR1DujqFONHwpEy6vkjMgMhkVsoSmSkHTWKw3FZu0Y9hophCKOrXAr T28u8.