Veranstaltung: | LDK Oldenburg 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Sonstige Anträge |
Antragsteller*in: | KV Wilhelmshaven (dort beschlossen am: 29.02.2024) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 23.03.2024, 18:12 |
wA5: EWIGKEITSKOSTEN VON KAVERNENLAGEN DÜRFEN NICHT AUF EINWOHNENDE ZURÜCKFALLEN
Antragstext
Die Kosten für das Wasser-Management in Senkungsgebieten von Kavernenlagen, die
Reparatur und/oder Verlegung von Infrastruktur sowie Entschädigungen für
Gebäudeschäden Grundflächen, die nicht mehr verwendet werden können, dürfen
nicht auf die betroffenen Kommunen und Einwohnenden zurückfallen, falls die
zuständigen Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig sein sollten.
Im Fall Etzel hat das Land die Kavernen es bei der Genehmigung versäumt,
Rücklagen für diese Kosten vorzuschreiben. Dies könnte bei anderen
Kavernenanlagen auch der Fall sein.
Das Land muss verbindlich und vertraglich zusagen, die Ewigkeitskosten Kosten zu
übernehmen.
Die Landesregierung soll prüfen, ob und in welcher Höhe Rücklagen von den
zuständigen Unternehmen für diese Kosten eingefordert werden können.
Begründung
Wir brauchen Speicherkavernen für Gas. Heute brauchen wir sie, um genug Erdgas zu speichern, damit wir warm durch den Winter kommen. In Zukunft werden wir sie für die Speicherung von grünen Gasen - voraussichtlich hauptsächlich Wasserstoff - benötigen, um die Energieversorgung insgesamt zu sichern.
Das Speichern des Gases ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle profitieren von den Kavernen. Wir müssen alle bereit sein, uns an den Folgekosten zu beteiligen.
Dass Absenkungen zu erwarten waren, war in Fachkreisen schon bekannt, als die ersten Salzkavernen in Etzel 1973 gebaut wurden - zunächst für die neu geschaffene nationale Ölreserve. Bei "nur" 33 mit Öl gefüllten Kavernen unter Ackerland war vielleicht nicht mit großen Problemen zu rechnen. Allerdings wurden die Absenkungen schon vom Anfang an gemessen - und von der Betreiberfirma IVG geleugnet.
Uns Grünen in Wittmund und Wilhelmshaven liegt dank der Arbeit der Bürgerinitiative Lebensqualität ein Rechtsgutachten vor, das eindeutig sagt, dass die Landesregierung auf Rücklagen für die sogenannten Ewigkeitskosten hätte bestehen können und sollen. Bei diesen Kosten geht es hauptsächlich um Wassermanagement.
Das Kavernengebiet liegt nur knapp über dem Meeresspiegel. Der Wasserspiegel ist an den meisten Stellen weniger als ein Meter unter der Erdoberfläche. Mitten im Senkungsgebiet, wo die Oberfläche schon um fast 70 cm gesunken ist, steht das Wasser im Winter an vielen Stellen monatelang. Die offiziellen Senkungsprognosen, die bisher ziemlich genau eingetroffen sind, gehen von Senkungen von ca. 2,50 m am Ende der Betriebszeit im Jahr 2120 aus.
Ohne Gegenmaßnahmen wird ein großer flacher See entstehen. Die offizielle Auswirkungsanalyse geht davon aus, dass 108 ha Ackerfläche verloren werden dürften. Der See dürfte ein Großteil dieser Fläche einnehmen - im Winter gut möglich die ganze Fläche.
Es ist keineswegs gegeben, dass der Kavernenbesitzer in der Lage sein wird, bis 2120 und darüber hinaus die notwendigen Eindeichungen und Pumpanlagen zu finanzieren. Noch weniger sicher ist es, dass die Betroffenen in der Lage sein werden, den Besitzer zur Zahlung zu zwingen. Denn die Kavernen sind jetzt im Besitz eines Immobilienfonds - die Patrizia AG mit Sitz in Frankfurt. Die Besitzer der Fondsanteile sind Investoren wie etwa Rentenfonds und Hedgefonds aus der ganzen Welt. Die Betreiberfirma, die Storag Etzel GmbH, ist zwar regional und sehr bekannt. Sie hat lediglich 30 Angestellte und hat nach allem, was wir wissen, nicht mal annähernd genug Kapital, um die zu erwartenden Kosten zu finanzieren.
Wenn der Kavernenbesitzer eines Tages nicht zahlen kann oder will, wird die Sielacht als Wasser- und Bodenverband das Wassermanagement nicht nur durchführen sondern auch finanzieren müssen. Am Ende werden die Einwohnenden als Gebührenzahlende die Rechnung übernehmen müssen. Besonders betroffen dürften die landwirtschaftlichen Betriebe sein.
Es ist völlig unklar, wie hoch die Kosten am Ende sein könnten. Es gibt zwar eine über 300-Seiten-starke Analyse der zu erwartenden Auswirkungen der Absenkungen. Bislang gibt es aber keine Schätzung der zu erwartenden Kosten.
Dass keine Schätzung vorliegt und der Kavernenbesitzer nie um Rücklagen gebeten wurde, ist ein Versäumnis des Landes. Wir sehen das Land in der Pflicht, für diesen Fehler zu haften.