Veranstaltung: | LDK Oldenburg 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Sonstige Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesvorstand |
Eingereicht: | 27.03.2024, 14:06 |
Änderung der Landesschiedsordnung- 2
Beschlusstext
redaktionelle Anpassungen:
§ 3 Satz 1 LschO
"zwischen den Gremien nach § 9 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren
Gebietsverbände,."
wird geändert in:
"zwischen den Gremien nach § 10 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren
Gebietsverbände"
§ 7 LSchO
„Die Wahl des Schiedsgerichts erfolgt durch die LDK. Sie bestimmt sich nach§ 25
§24 der Satzung.“
Wird geändert in:
„Die Wahl des Schiedsgerichts erfolgt durch die LDK. Sie bestimmt sich nach § 25
der Satzung.“
Begründung
Mit der Implementierung des Vielfaltsstatuts und der Ergänzung des Landesdiversitätsrats in der Landessatzung wurde ein weiterer Paragraph in die Landessatzung eingefügt. Dies führte zu Verschiebungen der Nummern der folgenden Paragraphen. Diese Änderung wird nun in der Landesschiedsordnung nachvollzogen.