Veranstaltung: | LDK Oldenburg 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Sonstige Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesvorstand |
Eingereicht: | 27.03.2024, 14:04 |
Änderung der Landesschiedsordnung - 1
Beschlusstext
§ 14 Abs. 2 LschO
"Die Entscheidung ist von den Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterzeichnen
und den Beteiligten innerhalb von acht Wochen nach dem Ende der mündlichen
Verhandlung zuzustellen."
wird geändert in:
"Die Entscheidung ist von dem*der Vorsitzenden des Schiedsgerichts zu
unterzeichnen und den Beteiligten innerhalb von acht Wochen nach dem Ende der
mündlichen Verhandlung zuzustellen."
Begründung
Mit der Änderung der Landesschiedsordnung soll die Zustellung von Entscheidungen des Landesschiedsgerichts vereinfacht und beschleunigt werden, weil der aktuell notwendige und leider zeitaufwendige Postversand der Entscheidung an die jeweiligen Mitglieder entfällt, wenn die Entscheidung nur noch von der/dem Vorsitzenden unterzeichnet werden muss und nicht auch von den beiden Beisitzenden. Ein Nachteil ist mit der Änderung nicht verbunden, da durch die Unterzeichnung des Protokolls der Verhandlung durch alle Mitglieder des Landesschiedsgerichts dokumentiert ist, dass die Entscheidung von allen oder jedenfalls von zwei Mitgliedern getragen ist.