Veranstaltung: | LDK Oldenburg 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Sonstige Anträge |
Antragsteller*in: | KV Salzgitter (dort beschlossen am: 05.03.2024) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 23.03.2024, 06:16 |
wA3: Entscheid Schacht Konrad
Antragstext
Der Niedersächsischen Umweltminister Christian Meyer wird aufgefordert, den
Antrag auf Rücknahme bzw Widerruf der Genehmigung des
Planfeststellungsbeschlusses von 2002 unter Anwendung der
Sicherheitsanforderungen nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu
prüfen und zu entscheiden.
Die Um- und Ausbauarbeiten von Schacht Konrad zu einem Atommüllendlager sind
sofort zu stoppen und bis zur Entscheidung auszusetzen.
Begründung
Die Gründe für unsere Ablehnung eines Atommüllendlagers Schacht Konrad wurden in den vergangenen Jahren auf vielen Veranstaltungen und zu unzähligen Anlässen ausführlich und eindringlich dargelegt, insbesondere
- die nicht rückholbare Einlagerung der Abfälle
- die fehlende Übereinstimmung mit dem Stand von Wissenschaft und Technik
- die fehlenden Kapazitäten zur Aufnahme der aus dem Bergwerk Asse zu
bergenden Fässer, der strahlenden Rückstände aus der Urananreicherung in
Gronau und der weiteren Müllmengen aus dem Abriss der Atomkraftwerke.
Nach heutigen Erkenntnissen ist Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll ungeeignet. Es ist absolut notwendig, vor einer abschließenden Entscheidung und dem weiteren Ausbau von Schacht Konrad die Ergebnisse der zweiten Phase der gegenwärtig laufenden ÜsiKo (Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers für radioaktive Abfälle Konrad) abzuwarten.
Unabdingbar ist schlussendlich eine neue Standortsuche für alle schwach- und mittelradioaktive Abfälle in einem offenen, wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren unter Beteiligung der Bevölkerung durchzuführen. Grundlage hierfür muss ein Regelwerk für die tiefengeologische Lagerung von Atomabfällen sein, das dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht und nicht den 40 Jahre alten Anforderungen der Reaktorsicherheitskommission aus 1983.
Deshalb ist es ein Gebot der Stunde, alles Mögliche im zivilgesellschaftlichen und politischen Raum zu unternehmen, um den Weiterbau des Schachtes zu stoppen und die Einlagerung von Atommüll zu verhindern.
Die vorläufige Entscheidung vom Dezember 2023 ist das Ergebnis „einer rein rechtlichen Überprüfung eines Verwaltungsvorganges“. Gleichwohl erwarten wir, dass der Feststellung „Der Bau des Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, Schacht Konrad, wird von uns kritisch gesehen“ im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen sowie der Forderung von Umweltminister Christian Meyer, „die Entscheidung für Konrad zu überdenken“, nunmehr politische Initiativen und Taten auf Bundes- und Landesebene folgen.